Diese AGB regeln die vertraglichen Belange zwischen "Bildung - Begegnung Schaffhausen" und ihren Kunden. "BBSH" strebt eine reibungslose und erfolgreiche Zusammenarbeit an. Durch offene Kommunikation, Transparenz, konstruktiver und ausführlicher Vorbesprechungen oder Briefings über die erwarteten Leistungen und Möglichkeiten wird das Ziel der Zusammenarbeit klar definiert.
«Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen»
Vertragsgegenstand
Vorbemerkung: Zur besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet. Diese ist als geschlechtsneutral zu verstehen.
Der Verein «Bildung – Begegnung Schaffhausen» (nachfolgend „BBSH“ genannt) ist eine staatlich anerkannte Privatschule für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Jahren (Kindergarten bis Oberstufe). Sie ist eine konfessionell und politisch neutrale Tagesschule und bietet Lernbegleitung, Tagesstruktur, Förderung, Mittagsverpflegung und Betreuung unter einem Dach. Das Lernangebot im Lernhaus „BBSH“ orientiert sich an den Kompetenzen und Lernzielen des Lehrplans21 sowie der Stundentafel des Kantons Schaffhausen und gewährleistet den Anschluss an weiterführende Angebote der öffentlichen Schule. Die Lerngruppen bei „BBSH“ sind altersdurchmischt organisiert. Diese «Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen» sind integrierender Bestandteil der Schulverträge von «BBSH».
Schuljahr und Ferien
Das Schuljahr dauert vom 1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres. Es ist aufgeteilt in zwei Semester. Die Schulferien orientieren sich am Ferienkalender der öffentlichen Schulen des Kantons Schaffhausen. Die genauen Feriendaten werden jeweils im Vorjahr rechtzeitig für das kommende Schuljahr bekannt gegeben.
Aufnahmevoraussetzungen
„BBSH“ kann grundsätzlich Kinder und Jugendliche von 4 bis 16 Jahren aufnehmen. Über eine definitive Aufnahme entscheidet das Kollegium im gemeinsamen Gespräch mit dem Lernenden und seinen Eltern (Erziehungsberechtigten).
Aufnahmeverfahren
Die Anmeldung eines Lernenden erfolgt, indem die gesetzliche Vertretung (Eltern) das Anmeldeformular unterzeichnet. Bevor über die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen im Lernhaus «BBSH» entschieden wird, findet ein Aufnahmegespräch zusammen mit den Eltern und dem Kind statt. Zusätzlich ist ein «Besuchsschnuppern» des Kindes im Lernhaus vorgesehen und erwünscht. Das Kollegium behält sich vor, in Ausnahmesituationen bei bisherigen Schulen Auskunft über Leistung und Verhalten des Lernenden einzuholen. Mit der Anmeldung werden die Vertragsbedingungen und das aktuelle Dokument «Schulgeld» als Bestandteil des Vertrages anerkannt. Der Vertrag zwischen der gesetzlichen Vertretung (Eltern) und „BBSH“ für die vorläufige Aufnahme kommt mit der entsprechenden Bestätigung durch die Schule zustande. Die definitive Aufnahme wird innerhalb von maximal 3 Monaten mündlich bestätigt. Bis dahin befindet sich der Lernende in der Probezeit. Mit dieser Bestätigung erlangt der Schulvertrag seine Gültigkeit.
Schulgeld
Im Schulgeld inbegriffen sind die Leistungen im Zusammenhang mit dem entsprechenden Stundenplan. Kosten für Lager und mehrtägige Schulreisen sowie ausserordentliche Projektkosten werden separat erhoben. Mittagessen, ausserschulische Betreuung und der Shuttle sind im Schulgeld nicht inbegriffen und werden separat verrechnet. Das Schulgeld ist gemäss der aktuellen Preisliste (Dokument «Schulgeld») jeweils vierteljährlich (individuelle Lösungen werden gefunden) im Voraus zu bezahlen. Zahlungstermine sind der 1. August, der 1. November, der 1. Februar sowie der 1. Mai. Mit Eingang dieser Zahlung ist ein Platz an der Schule garantiert. Für die Bezahlung des Schulgeldes haften die gesetzlichen Vertreter (Eltern) solidarisch.
Die detaillierten Preise für das jeweilige Schuljahr sind im Dokument «Schulgeld» aufgeführt. Wir behalten uns vor, jeweils auf ein neues Schuljahr hin Preisänderungen vorzunehmen. Falls das Schulgeld für das nächste Schuljahr durch „BBSH“ angepasst werden muss, wird dies frühzeitig dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt. Für Ferien, Absenzen oder Unterbrüche besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes. Beim Eintritt innerhalb des Schuljahres berechnet sich das Schulgeld pro rata. Beim Eintritt eines Kindes während dem laufenden Schuljahr wird das Schulgeld jeweils für den gesamten Eintrittsmonat in Rechnung gestellt. Das heisst z.B. bei einem Eintritt am 15. März wird das Schulgeld ab dem 1. März in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Zahlung ist die Schule berechtigt Verzugszinsen, Mahn- und Inkassogebühren zu verrechnen.
Nichtantritt der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Kunden
Trifft die Mitteilung über den Nichtantritt der vertraglich vereinbarten Leistungen später als sechs Monate vor Schulbeginn bei „BBSH“ ein oder tritt der Lernende ohne Mitteilung nicht ein, so schuldet die gesetzliche Vertretung das Schulgeld gemäss der folgenden Aufstellung als pauschalisierte Entschädigung wegen Nichtantritts der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Kunden:
Austritt und Kündigung durch den/die gesetzliche(n) Vertreter(in)
Der Austritt erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Schulzeit oder aufgrund einer Kündigung.
Kündigungstermin: Eine Kündigung kann auf das Ende eines Quartals erfolgen.
Kündigungsfrist: Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin bei «BBSH» eintreffen.
Bei vorzeitigem Austritt bleiben das Schulgeld sowie die gebuchten Zusatzleistungen bis zum nächsten Kündigungstermin unter Einhaltung der Kündigungsfrist geschuldet; die gesetzliche Vertretung hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes sowie der gebuchten Zusatzleistungen (pauschalisierte Entschädigung). Ohne Kündigung gilt das Kind für das nächste Schuljahr als angemeldet.
Kündigung durch «BBSH»
«BBSH» kann den Vertrag unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ohne Begründung auf das Ende jeden Monats kündigen (ordentliche Kündigung). Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch «BBSH» werden bereits bezahlte Schulgelder pro rata zurückerstattet.
Nach 3 Verwarnungen behält sich das Lernhaus «BBSH» vor, den Lernenden erneut in eine Probezeit zurückzuversetzen. Werden dabei die Vereinbarungen nicht eingehalten wird der Vertrag durch «BBSH» mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Aus wichtigen Gründen kann «BBSH» zudem den Vertrag jederzeit und ohne Einhalten einer Frist kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere schwere Disziplinarvergehen, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten oder massive Störung des ordentlichen Schulbetriebs. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch «BBSH» besteht kein Anspruch der gesetzlichen Vertretung auf Rückerstattung von bereits bezahlten Schulgeldern und Zusatzleistungen (pauschalisierte Entschädigung).
Beurteilung/Promotion/Zeugnis
Die Lernenden sowie die Erziehungsberechtigten werden regelmässig über die erzielten Lernfortschritte informiert. Lernprozesse und andere wichtige Schritte, werden laufend mit den Lernenden besprochen. Die Promotion in die nächst höhere Klasse erfolgt automatisch. Die Einteilung erfolgt in drei Zyklen. Über die Verweildauer im jeweiligen Zyklus wird individuell mit allen Beteiligten entschieden. Der Lernende erhält am Ende des Semesters ein Zeugnis auf Basis von «Mirroco» mit detaillierten Bild- und Wortberichten zu den erworbenen Kompetenzen nach Lehrplan21.
Übertritte / Aufnahmeprüfungen
Einen allfälligen Übertritt von «BBSH» an eine andere Schule, oder einer geeigneten Anschlusslösung sowie eine Anmeldung an eine Aufnahmeprüfung ist durch die Lernenden und der oder die gesetzlichen Vertretungen zu veranlassen. «BBSH» steht den Lernenden und den Erziehungsberechtigten beratend zur Seite und hilft bei der Suche nach einer geeigneten Lösung.
Versicherung
Die Eltern bestätigen mit der Unterzeichnung des Schulvertrages, dass für ihr Kind die gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen worden sind.
Haftung bei Schäden
Für von dem Schüler auf dem Schulweg oder im Lernhaus von «BBSH» verursachte Schäden an Personen und/oder Sachen haftet ausschliesslich und vollumfänglich die gesetzliche Vertretung des Lernenden. «BBSH» haftet weder für Körper- oder Sachschäden, die dem Schüler von Dritten verursacht worden sind, noch für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.
Schulbroschüren, Inserate und Homepage
Mit der Einschreibung werden jeweils Instruktionen der Eltern erteilt, ob Fotos ihrer Kinder für Schulbroschüren, Inserate und die Homepage verwendet werden dürfen. Eine Änderung dieser Instruktion hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass bei einer Änderung der Instruktion bereits früher verwendete Publikationen weiterhin genutzt werden dürfen. Die Änderung der Instruktion tritt erst für neue Medienpublikationen in Kraft.
Schlussbestimmungen
Vereinbarungen zwischen «BBSH» und den gesetzlichen Vertretern sowie Ergänzungen und Abänderungen der Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die gesetzlichen Vertreter haften für die Pflichten, die sie durch den Schulvertrag eingehen, je einzeln solidarisch. Diese Solidarhaftung wird auch durch eine allfällige spätere Änderung des Zivilstandes nicht beseitigt. Sollte eine Bestimmung des Schulvertrages oder der Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt zur Folge. Nur die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Mit der Unterzeichnung des Schulvertrages bestätigen die unterzeichnenden Erziehungsberechtigten, dass sie die «allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen» von «BBSH» gelesen und verstanden haben. Sie erklären sich mit den Bedingungen einverstanden und verpflichten sich, die Schulgebühren gemäss den Bestimmungen von «BBSH» zu bezahlen.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schaffhausen. «BBSH» hat jedoch auch das Recht, die gesetzlichen Vertreter an deren Wohnsitz zu belangen.